Unter 18

Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche unter 18 Jahren nur bis um 24.00 Uhr auf öffent-lichen Veranstaltungen aufhalten.

 

Bitte füllt diese Vereinbarung aus und nehmt diese mit zu Eurer besuchten Veranstaltung.


Jugendschutz-Vereinbarung bitte stehts zur Veranstaltung mit-nehmen!


Offensichtlich betrunkene Jugendliche werden am Eingang abgewiesen!

 

 

Mit der nachfolgenden Vereinbarung können die Eltern des Jugendlichen die Personen-fürsorge an eine andere Person über 18 Jahren übertragen und somit dem Jugendlichen unter 18 Jahren den Aufenthalt auf der öffentlichen Veranstaltung nach 24.00 Uhr ermöglichen.

 

Diese Vereinbarung muss vom Jugendlichen mitgeführt werden. Der Aufsichtspflichtige muss sich ebenfalls auf der öffentlichen Veranstaltung befinden. Also, wenn Ihr unter 18 Jahren seid, druckt Euch diesen Zettel doch auch gleich für Eure Kollegen aus.

.